Balkonkraftwerk anmelden: So geht die Registrierung im Marktstammdatenregister
Ein Balkonkraftwerk muss nur noch an einer Stelle gemeldet werden – im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Diese Anleitung führt durch das vereinfachte Formular.
Kurz gesagt
- Frist: ein Monat nach Inbetriebnahme.
- Dauer: zehn bis fünfzehn Minuten über das vereinfachte Formular.
- Kosten: keine – das Register ist kostenlos.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: entfällt seit dem Solarpaket I (Mai 2024).
Anmeldung in drei Schritten
Die Registrierung läuft vollständig über marktstammdatenregister.de. Legen Sie dafür zuerst ein Konto an, registrieren sich darin als Anlagenbetreiber und melden danach das Gerät selbst.
- Benutzerkonto anlegen. Auf marktstammdatenregister.de registrieren Sie sich mit Name und E-Mail-Adresse. Die Bundesnetzagentur schickt einen Bestätigungslink; danach ist das Konto nutzbar.
- Als Anlagenbetreiber registrieren. Im Konto legen Sie sich selbst als Anlagenbetreiber an – als Privatperson mit Anschrift, als Firma zusätzlich mit Rechtsform. Diesen Schritt gibt es einmal, auch wenn später weitere Anlagen dazukommen.
- Balkonkraftwerk registrieren. Für Steckersolargeräte führt das Register durch ein verkürztes Formular mit deutlich weniger Feldern als für eine Dachanlage. Am Ende steht die Einheit mit ihrer MaStR-Nummer im Register; die Bestätigung kommt als PDF.
Diese Angaben brauchen Sie
Alles davon steht auf der Rechnung oder auf den Typenschildern der Geräte. Legen Sie die Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit, dann ist das Formular in einem Zug fertig.
- Adresse des Standorts – dort, wo die Module hängen, nicht die Meldeadresse.
- Leistung der Module in Watt, zusammengerechnet über alle Module.
- Leistung des Wechselrichters in Voltampere.
- Datum der Inbetriebnahme – der Tag, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt hat.
Wenn die Anmeldung ausbleibt
Die Registrierung ist Pflicht. Wer sie versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen kann. Kein Grund zur Panik: Bekannt geworden sind solche Bußgelder bei Balkonkraftwerken bisher kaum, und eine verspätete Meldung nimmt das Register ohne Weiteres an.
Wichtiger ist die Wirkung in die andere Richtung: Nur eine registrierte Anlage ist dem Netzbetreiber bekannt, und nur registrierte Anlagen zählen in den öffentlichen Statistiken mit – etwa im Bestand der Solaranlagen in Deutschland. Holen Sie eine versäumte Registrierung also einfach nach.
Prüfen Sie, ob Ihre Anlage schon im Register steht
Für eine Dachanlage oder eine Freifläche gelten andere Regeln: dort bleibt die Anmeldung beim Netzbetreiber nötig, und die EEG-Vergütung hängt an der Registrierung. Diese Schritte stehen im Ratgeber PV-Anlage anmelden.
Häufige Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Nein. Seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 genügt für Steckersolargeräte die Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Bundesnetzagentur gibt die Meldung an den Netzbetreiber weiter; eine eigene Anmeldung dort entfällt.
Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Nichts. Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist kostenlos, und auch der Netzbetreiber darf für den Wechsel des Zählers keine Gebühr verlangen. Dienstleister, die die Registrierung gegen Entgelt übernehmen, sind nicht nötig – das Formular dauert zehn bis fünfzehn Minuten.
Welche Frist gilt für die Registrierung?
Einen Monat ab Inbetriebnahme, also ab dem Tag, an dem Sie den Stecker erstmals eingesteckt haben. Die Registrierung ist auch danach noch möglich und sollte dann so bald wie möglich nachgeholt werden.
Muss ich Änderungen am Balkonkraftwerk melden?
Ja. Mehr Module, ein anderer Wechselrichter, ein Umzug der Anlage oder der endgültige Abbau gehören binnen eines Monats ins Register. Die Änderung tragen Sie im eigenen Benutzerkonto bei der bestehenden Einheit ein, eine zweite Registrierung ist falsch.