PV-Anlage anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach wird an zwei Stellen gemeldet: beim Netzbetreiber vor dem Anschluss und im Marktstammdatenregister nach der Inbetriebnahme.
Kurz gesagt
- Vor dem Bau: Anmeldung beim Netzbetreiber, meist über den Installationsbetrieb.
- Nach dem Anschluss: Inbetriebnahmeprotokoll des Fachbetriebs.
- Binnen eines Monats nach Inbetriebnahme: Registrierung im Marktstammdatenregister, kostenlos.
- Die EEG-Vergütung setzt die Registrierung voraus.
Anmeldung Schritt für Schritt
- Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Das geschieht vor der Installation: Der Netzbetreiber prüft, ob das Netz die geplante Leistung aufnehmen kann, und nennt die Bedingungen für den Anschluss. Wer der zuständige Netzbetreiber ist, zeigt der Netzbetreiber-Finder; die Unterlagen reicht in der Regel der Installationsbetrieb ein.
- Anlage anschließen und in Betrieb nehmen. Den Anschluss übernimmt ein eingetragener Elektrofachbetrieb. Er füllt das Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers aus – es hält Zählernummer, Wechselrichter, Leistung und das Datum der Inbetriebnahme fest und ist die Grundlage für alle weiteren Meldungen. Bewahren Sie eine Kopie auf.
- Benutzerkonto im Register anlegen. Auf marktstammdatenregister.de registrieren Sie sich mit Name und E-Mail-Adresse und bestätigen den Link aus der E-Mail.
- Als Anlagenbetreiber registrieren. Im Konto legen Sie sich selbst als Anlagenbetreiber an – als Privatperson mit Anschrift, als Firma zusätzlich mit Rechtsform. Diesen Schritt gibt es einmal, unabhängig von der Zahl der Anlagen.
- Anlage registrieren. Jetzt tragen Sie die Einheit ein: Standort, Technologie, Leistung, Wechselrichter, Inbetriebnahmedatum und die Art der Einspeisung. Gehört ein Speicher dazu, wird er als eigene Einheit erfasst. Am Ende steht die Anlage mit ihrer MaStR-Nummer im Register, die Bestätigung kommt als PDF.
Diese Angaben brauchen Sie
Alles davon steht im Inbetriebnahmeprotokoll oder auf der Rechnung des Installationsbetriebs.
- Adresse und Flurstück des Standorts – bei Dachanlagen die Adresse des Gebäudes.
- Leistung der Module in Kilowatt, zusammengerechnet über alle Module.
- Leistung des Wechselrichters in Kilovoltampere.
- Datum der Inbetriebnahme, Zählernummer und der Netzbetreiber.
- Art der Einspeisung – Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch.
EEG-Vergütung und Registrierung
Die Einspeisevergütung nach dem EEG hängt an der Registrierung: Erst wenn die Anlage vollständig und fristgerecht im Marktstammdatenregister steht, kann der Netzbetreiber in voller Höhe abrechnen. Bei einer verspäteten oder fehlenden Registrierung verringert sich der Zahlungsanspruch für den eingespeisten Strom. Die Registrierung ist damit kein Formalismus, sondern der Schritt, an dem das Geld hängt.
Wenn die Anmeldung ausbleibt
Die Registrierung ist Pflicht. Wer sie versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen kann – und riskiert zusätzlich die Kürzung der Vergütung. Eine verspätete Meldung nimmt das Register ohne Weiteres an; holen Sie sie also nach, statt sie liegen zu lassen. Wie sich der Bestand insgesamt entwickelt, zeigt die Statistik der Solaranlagen in Deutschland.
Prüfen Sie, ob Ihre Anlage schon im Register steht
Für ein Steckersolargerät am Balkon gelten seit dem Solarpaket I einfachere Regeln – die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt dort ganz. Die Schritte dafür stehen im Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden.
Häufige Fragen
Muss ich meine PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Anders als beim Balkonkraftwerk bleibt die Anmeldung beim Netzbetreiber Pflicht, und sie steht am Anfang: Der Netzbetreiber prüft den Anschluss, bevor die Anlage gebaut wird. Üblicherweise übernimmt der Installationsbetrieb diesen Schritt.
Was kostet die Anmeldung der PV-Anlage?
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos. Der Netzbetreiber kann für Prüfung, Zählersetzung und Inbetriebsetzung Kosten nach seinem Preisblatt berechnen; die Höhe steht in seinen Veröffentlichungen und unterscheidet sich von Netz zu Netz.
Welche Frist gilt für die Registrierung im Register?
Einen Monat ab Inbetriebnahme. Für die EEG-Vergütung ist die Frist besonders wichtig: Solange die Anlage nicht registriert ist, kann sich der Zahlungsanspruch für den eingespeisten Strom verringern.
Muss ich Änderungen an der Anlage melden?
Ja, binnen eines Monats. Dazu gehören eine Erweiterung der Module, ein neuer Wechselrichter, ein Speicher, ein Betreiberwechsel nach Verkauf des Hauses und die Stilllegung. Die Änderung tragen Sie bei der bestehenden Einheit ein, nicht als neue Registrierung.